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Zusatzbeiträge für alle Versicherten in 2015

Ab dem 01.01.2015 sollen mit der neuen Gesundheitsreform die Krankenkassenbeiträge wieder sinken. Der neue Krankenkassenbeitrag liegt dann bei 14,6 %. Das bedeutet, dass der Sonderbeitrag von 0,9 % entfällt.

Jedoch haben ab diesem Zeitpunkt die Krankenkassen wieder das Recht, auf Ihre Beiträge noch einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dadurch wird auch der Kampf um Mitglieder wieder stärker werden.

Zurzeit haben alle Krankenkassen den gleichen Beitrag. Sie unterscheiden sich nur in der Leistung. Das machte die Suche nach einer geeigneten Krankenkasse einfacher. In Zukunft wird wohl wieder eher der Preis eine Rolle spielen statt die Leistungen.

Betroffene können aber durch die Erhebung des Zusatzbeitrages von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und wechseln.

Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsfrist beginnt, wenn Sie von der Erhebung des Zusatzbeitrags informiert werden. Wenn Sie also ein Schreiben von Ihrer Krankenkasse bekommen, lesen Sie es aufmerksam und kündigen, wenn Sie möchten, so schnell wie möglich. Sie können dabei zum Ende des übernächsten Monats kündigen.

Eine Sonderkündigung ist übrigens auch möglich, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird.

Achten Sie beim Wechsel auf jeden Fall auf das Preis-Leistungs-Verhältnis und lassen Sie sich ausführlich beraten.

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