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Mit gehangen, mit gefangen? – Schulden in der Ehe

Schulden in der Ehe - was muss man beachten?

Mit der Schließung der Ehe geht man Rechte und Pflichten ein, in guten wie in schlechten Zeiten. Da spielt dann auch das Thema „Schulden in der Ehe“ eine große Rolle. Doch was muss man dabei beachten?

Grundsätzlich gilt, wer Schulden macht, muss auch dafür gerade stehen. Das bedeutet, dass derjenige, der die Schulden in der Ehe verursacht hat, auch dafür gerade stehen muss. Nimmt nun einer der Ehepartner einen Kredit für seine eigene Firma auf, wird er auch alleine zu Haftung gezogen. Es sei denn, der andere Ehepartner hat für den Kredit gebürgt oder diesen als Mitantragsteller unterschrieben. Dann wird auch dieser zur Verantwortung gezogen.

Weitere Ausnahme stellt der § 1357 BGB dar. Dieser besagt, dass Ehepartner berechtigt sind, Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfes abzuwickeln. Das bedeutet dann auch, dass beide für diese Schulden gerade stehen müssen. Entstehen also Schulden in der Ehe aus Kleidung, Lebensmitteln, einer Reparatur in der gemeinsamen Wohnung oder der Buchung der gemeinsamen Reise, dann müssen auch beide Partner dafür aufkommen.

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Ein gemeinsames Konto heißt auch gemeinsame Schulden, unabhängig davon, wer diese Schulden während der Ehe verursacht hat. Besser ist es also, getrennte Konten mit Vollmacht zu führen.

Schulden während der Ehe sind meist Streitpunkt, wenn es zu einer Trennung kommt. Wenn auch Sie gerade mit diesem Thema beschäftigt sind oder Probleme mit Schulden in der Ehe haben, lassen Sie sich von uns helfen. Ihre Schulden können bald der Vergangenheit angehören und Sie können wieder in eine neue schuldenfreie Zukunft starten.

Rufen Sie heute noch an und lassen Sie sich informieren.

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