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Was ist eigentlich eine Pfändung und was muss ich beachten?

Sie haben Schulden und haben nun Post von einem Ihrer Gläubiger bekommen, der Ihnen eine Pfändung androht?

Dann muss hier erstmal unterschieden werden, um welche Pfändung es sich handelt. Ist es eine Konto-, Lohn- oder Sachpfändung?

Eine Sachpfändung wird durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführt, der sich bei Ihnen schriftlich anmeldet. Aber keine Angst, der Gerichtsvollzieher kann Ihnen nicht alles nehmen, was Sie haben. Alles, was Sie zur bescheidenen Lebensführung und Ausübung Ihres Berufes benötigen, kann nicht gepfändet werden. Ein Fernsehgerät oder die Waschmaschine bleibt also in Ihrem Besitz, sofern diese in bescheidenen Umfang im Haushalt vorhanden sind. Wenn Sie also drei Fernseher besitzen, können Ihnen doch zwei gepfändet werden.

Bei einer Konto- oder Lohnpfändung wird Ihr Geld direkt vom Konto oder Lohn gepfändet. Hier gelten die Pfändungsgrenzen laut § 850c ZPO.

Sollten Sie bereits Schulden haben und erwarten eine Pfändung oder haben Angst vor einer Pfändung, sollten Sie sich definitiv ein Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) eröffnen. Hier ist dann bei einer Pfändung der pfändungsfreie Betrag geschützt.

Egal, wie Sie sich entscheiden oder wie Ihre Situation auch ist: Holen Sie sich frühzeitig Hilfe bevor es zu spät ist.

Rufen Sie uns noch heute an und lassen Sie sich über Ihre Chancen informieren.

Sie erreichen uns unter der kostenlosen Rufnummer 0800 58 88 956

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