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Schuldner haben wieder mehr zum Leben – Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2015

Schuldner haben ab dem 1. Juli 2015 wieder mehr zum Leben, da die Grenzen des pfändungsfreien Betrages angehoben werden.

 

 

Pfaendungstabelle 01.07.2015

 

 

Gesamte Pfändungstabelle hier.

Derzeit liegt das pfändbare Einkommen noch bei 1.045,04 € ohne unterhaltspflichtige Personen und wird um fast 30 € auf 1.073,88 € angehoben.

Die nächste Änderung der Pfändungsfreigrenzen erfolgt voraussichtlich zum 1. Juli 2017, da die Pfändungstabelle alle 2 Jahre angepasst wird.

Besteht bei Ihnen bereits eine Lohn- oder Gehaltspfändung sollten Sie jetzt genau aufpassen. In der Regel wird die Anpassung automatisch vollzogen. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, können Sie das zu viel gezahlte Geld zurück verlangen.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Besteht bei Ihnen eine Pfändung, bei der der unpfändbare Betrag vom Gericht oder durch einen vollstreckenden öffentlichen Gläubiger individuell bestimmt wurde, gilt die Anpassung nicht automatisch. Diese muss schriftlich von Ihnen beantragt werden.

 

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