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Können Schulden verjähren?

Grundsätzlich gesehen können Schulden verjähren. Aber hierbei müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Bei Schulden durch Kaufverträge, Handwerksleistungen, Lieferung von Waren und Dienstleistungen gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.

Die Verjährungsfrist kann sich nicht durch Mahnungen verlängern Durch Mahnbescheide jedoch verlängert sich die Frist um sechs Monate.

Bei titulierten Forderungen, Familien- oder erbrechtlichen Forderungen und Ansprüchen aus dem Insolvenzverfahren gilt eine Frist von 30 Jahren.

Wenn Sie also Post von einem Gläubiger bekommen, achten Sie genau darauf, von wann die Forderung ist und welche Schritte in der Zwischenzeit eingeleitet worden sind. Es könnte durchaus sein, dass Sie die Forderung nicht mehr zahlen müssen.

Es reicht aber nicht aus, wenn Sie nicht mehr reagieren, weil Sie denken, dass Sie im Recht sind. Die Verjährung müssen Sie beim Gläubiger geltend machen. Auf keinen Fall sollten Sie einfach zahlen oder eine Ratenzahlung vereinbaren ohne vorhergehende Prüfung der Forderung. Eine Ratenzahlung lässt die Frist von neuen beginnen.

Prüfen Sie also jede Forderung auf Ihre Gültigkeit.

Sollten Sie dennoch Probleme mit Ihren Forderungen haben und Schuldenhilfe benötigen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Melden Sie sich heute noch auf unserer Webseite an oder rufen Sie uns an unter 0800 58 88 956. Gemeinsam finden wir eine Lösung!

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