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In guten, wie in schlechten Zeiten – Schulden in der Ehe

Schulden in der Ehe - was muss man beachten?

Wer die Schulden macht, muss auch dafür gerade stehen!

Wenn nun ein Partner einen Kredit aufgenommen hat, für den der andere weder unterschrieben noch gebürgt hat, muss dieser auch nicht dafür gerade stehen, wenn der Kredit nicht mehr zurückgezahlt werden kann.

Siehe auch: Mit gehangen, mit gefangen? – Schulden in der Ehe

So sieht die Theorie aus.

In der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Problem. Dies möchten wir Ihnen anhand eines Beispieles zeigen:

Herr und Frau Müller sind seit einigen Jahren verheiratet. Frau Müller weiß über die Schulden aus der Vergangenheit Ihres Mannes Bescheid. Herr Müller hat ein gutes Einkommen und Frau Müller ein eher geringes Einkommen. Doch es reicht, um über die Runden zu kommen und alles zu bezahlen, damit die Schulden getilgt werden.

Jetzt geht es darum, dass die Familie Zuwachs bekommt und ein zweites Auto gekauft werden muss.

Herr Müller bekommt trotz seines hohen Einkommens keinen Kredit, da er immer noch negative Einträge in der Schufa hat. Frau Müller dagegen hat keine Einträge in der Schufa. Ihr Einkommen ist allerdings zu gering für einen Kredit.

Sie haftet zwar nicht für die Schulden ihres Mannes, aber leidet genauso unter der Situation.

Wenn auch Sie oder Ihr Partner von Schulden betroffen sind und Hilfe benötigen, dann rufen Sie uns heute noch an.

Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten, wie Sie Ihre Schulden wieder erfolgreich abbauen.

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